Mitgliedschaft

Mitgliedschaft im 1. Durlacher Schwimmverein 1906 e.V.

Wir freuen uns, daß Sie sich für den Schwimmsport im speziellen oder in seiner ganzen Vielfalt interessieren und die Absicht haben dem 1. Durlacher Schwimmverein 1906 e.V. beizutreten. Zu diesem Schritt dürfen wir Sie recht herzlich beglückwünschen. In seiner über hundertjährigen Geschichte hat der Verein unzähligen Kindern das Schwimmen beigebracht, den Weg für zahlreiche sportliche Erfolge geebnet und ist für viele Kinder und Jugendliche, Frauen und Männer sowie ganze Familien zur sportlichen Heimat geworden. Mögen Sie in unserem Verein über Ihre sportliche Betätigung hinaus die Gemeinschaft finden, in der Sie sich wohlfühlen können.

Füllen Sie einfach nebenstehenden Aufnahmeantrag vollständig aus und senden Sie ihn per Post an die Geschäftsstelle des Vereins. Die Adressdaten finden Sie auf der Rückseite des Antrags oder unter >> Vorstand. Alternativ können Sie den Antrag auch Montags und Donnerstags zu den Trainingszeiten beim Einlaß an der Seitentür des Weiherhofbades abgeben. Natürlich können Sie, bevor Sie sich entscheiden Mitglied zu werden, unser Angebot einige Male kostenlos und unverbindlich testen.

Die Jahresbeiträge entnehmen Sie nachfolgender Beitragstabelle oder der Rückseite des Aufnahmeantrags. Bitte beachten Sie insbesondere auch die weiteren Bestimmungen zur Mitgliedschaft und Beitragszahlung am Ende dieser Seite.

Der Austritt kann jeweils nur zum Jahresende erfolgen und muß schriftlich bis 30. September beim 1. Vorsitzenden oder beim Schriftführer eingehen. Kündigungen mit späterem Zugang gelten automatisch für das Ende des Folgejahres. Kündigungsschreiben per Email sind an kuendigung@durlachersv.de zu richten.

Sportangebot

Die Mitgliedschaft erlaubt die Nutzung folgender Sportangebote:

*Bei unserem Kooperationspartner Skizunft Durlach e.V.

Fragen zur Mitgliedschaft und den Beiträgen?

Allgemeine Fragen zur Mitgliedschaft, Änderung Ihrer Daten, Beiträgen und Gebühren:

Geschäftsstelle
Tina Markgraf-Burst

Jahresbeitragstabelle ab 01.01.2023

BeitragsgruppeMonatJahr
Erwachsene14,00 €168,00 €
Kinder, Jugendliche10,00 €120,00 €
Ermäßigte10,00 €120,00 €
Familien20,00 €240,00 €
passive Mitglieder5,00 €60,00 €

Sonderbeitrag – Wettkampfsport

Für Wasserballer sowie Schwimmer in den Wettkampf- und Leistungsgruppen werden folgende Wettkampfsportzuschläge zusätzlich erhoben:

Fachbereich JahrJahr
SchwimmenWettkampfgruppen
– jeder weitere Familienangehörige
6,50 €
3,25 €
78,00 €
39,00 €
WasserballWettkampfgruppen
– jeder weitere Familienangehörige
6,50 €
3,25 €
78,00 €
39,00 €

Aufnahmegebühr

Die Aufnahmegebühr beträgt 10 € je Einzelmitglied, bzw. 20 € je Familie.

Kinder, Jugendliche: bis Vollendung des 18. Lebensjahres

Ermäßigte: Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr-/Zivildienstleistende bis Vollendung des 27. Lebensjahres mit jährlichem schriftlichen Einzelnachweis

Familie: Eltern mit mindest. einem Kind unter 18 Jahren oder ein Elternteil mit mindest. zwei Kindern unter 18 Jahren bzw. unter 27 Jahren bei Ermäßigungsberechtigung

Passiv: Mitgliedschaft ohne Nutzung des sportl. Angebots

Sonstige Bestimmungen

  • Die Beitragspflicht wird jeweils am 1. Januar eines Jahres festgestellt und gilt für das Kalenderjahr. Bei Beitritt in der zweiten Jahreshälfte wird für das laufende Jahr nur der halbe Jahresbeitrag fällig.
  • Der Beitrag ist jährlich im Voraus, bzw. mit Beginn der Mitgliedschaft, in voller Höhe zu entrichten.
  • Die Beitragszahlung erfolgt per Lastschrifteinzug. Bei Nichtdurchführbarkeit des Bei- tragseinzugs erfolgt eine Benachrichtigung durch Rechnungsstellung. Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € erhoben.*
  • Die Abbuchung der Beiträge erfolgt jährlich zum ersten Bankarbeitstag im Februar. Hiervon abweichende Kontobelastungen werden spätestens drei Tage vor Fälligkeit mitgeteilt.
  • Dem Verein in Rechnung gestellte Gebühren bei Nichtdurchführbarkeit des Bankeinzugs (Stornokosten) gehen zu Lasten des Mitglieds. Die Gebühren für die 1. Mahnung betra- gen 3,50 €, für die 2. Mahnung 6,00 €.
  • Der Einzelnachweis für ermäßigte Mitglieder ist für jedes Jahr jeweils bis 20. Dezember des Vorjahres schriftlich zu erbringen. Ohne gültigen Nachweis erfolgt automatisch die Umstellung auf Erwachsenenbeitrag.
  • Ein Wechsel der Beitragsgruppe ist jederzeit durch schriftliche Mitteilung möglich. Bei Wechsel während des laufenden Jahres wird ggf. eine Nachzahlung des vollen, bzw. halben Differenzbetrags erforderlich. Eine Beitragsrückzahlung für das laufende Jahr ist ausgeschlossen.
  • Der Austritt ist gegenüber dem 1. Vorsitzenden oder dem Schriftführer schriftlich zum Ende eines Kalenderjahres bis spätestens 30. September des Jahres zu erklären. Maß- geblich ist der Poststempel, bei Kündigung per Email die Bestätigung des Eingangs. Kündigungen mit späterem Zugang gelten automatisch für das Ende des Folgejahres.

* Hiervon ausgenommen sind Mitglieder, für die bereits vor dem 1. Januar 2013 eine abweichende Zahlungsweise Anwendung fand.